Chance auf einen Neuanfang?

Nach mehr als 100 Jahren Tradition: Bayerischer Hersteller von Babynahrung ist insolvent

Carolin Heilig

Volontärin

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15.5.2024, 11:53 Uhr
Nach über hundertjähriger Tradition muss ein bayerischer Hersteller von Babynahrung nun Insolvenz anmelden.

© IMAGO/Zoonar Nach über hundertjähriger Tradition muss ein bayerischer Hersteller von Babynahrung nun Insolvenz anmelden.

Vor über 110 Jahren wurde die Firma Töpfer aus Dietmannsried bei Kempten in Bayern gegründet. Damals galten sie als erster Hersteller von Babynahrung in Deutschland. Zuletzt war das Unternehmen einer der führenden Anbieter von Babynahrung in Bio-Qualität und von Naturkosmetik für Mutter und Kind. Nun musste die Traditionsfirma Insolvenz anmelden.

Wie der auf Wirtschaftsrecht spezialisierte "RWS-Verlag" berichtet, hat Töpfer einen Antrag auf ein Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung gestellt.

Das Amtsgericht Kempten ordnete das Verfahren an. Nun wird Töpfer von Anwälten durch den Sanierungsprozess hindurch begleitet. Zeitnah soll die Suche nach finanzkräftigen Partnern beginnen.

Töpfer-Geschäftsführerin Susanne Gabler sagt gegenüber "RWS": "Unser Geschäftsbetrieb läuft fort. Wir haben bereits erste Gespräche mit unseren Kunden und Geschäftspartnern geführt, die die Betriebsfortführung unterstützen." In den kommenden Monaten werde ein Sanierungskonzept erarbeitet, um das Unternehmen zukunftsfähig aufzustellen. Es bestehe die Chance auf einen Neuanfang. Die Gehälter der 170 Beschäftigten seien über das Insolvenzgeld für drei Monate gesichert.

Kostensteigerung und Umsatzrückgänge

Grund für die Schieflage des Traditionsunternehmens sind enorme Kostensteigerungen für Personal und Energie einerseits sowie Umsatzrückgänge andererseits. Ein Großteil der Produkte wurde früher in China abgesetzt, wo sich der Markt seit der Corona-Pandemie aber nicht erholt habe. Eine große Zahl an Anbietern führe zudem zu einem Überangebot. Nun müsse daran gearbeitet werden, die Kostenstrukturen an das Umsatzniveau anzupassen.

Ein Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung bedeutet, dass das betroffene Unternehmen weiterarbeiten darf und - mit Unterstützung von Experten - die Firma selbst durch das Verfahren führt.

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