Prozesse

Verwaltungsgerichtshof hebt gemeindliches Radl-Verbot auf

7.5.2024, 11:31 Uhr
Ein Schild "Durchfahrt für Radfahrer verboten" stehen nahe der oberbayerischen Gemeinde Straßlach-Dingharting am Straßenrand.

© Peter Kneffel/dpa Ein Schild "Durchfahrt für Radfahrer verboten" stehen nahe der oberbayerischen Gemeinde Straßlach-Dingharting am Straßenrand.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat am Dienstag ein Radfahr-Verbot der oberbayerischen Gemeinde Straßlach-Dingharting an einer steilen Ausflugsstrecke aufgehoben. Bergab mussten Radfahrer in Richtung Isar bisher auf einer Länge von rund 600 Metern absteigen. Die Gemeinde hatte das mit der hohen Unfallgefahr begründet. Dagegen klagte ein Radfahrer aus München.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Gericht ließ die Revision nicht zu. Die Gemeinde Straßlach-Dingharting hat aber die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach Zustellung der Urteilsgründe Beschwerde gegen die Nichtzulassung einzulegen.

Die Straße gilt als beliebte Ausflugsstrecke, sie führt zum Radweg an der Isar - entsprechend viele Radler sind dort gerade an Wochenenden unterwegs. Laut Gemeinde ereigneten sich mehrere schwere Unfälle.

Das Verwaltungsgericht München hatte sich der Auffassung der Gemeinde in erster Instanz angeschlossen und die Klage im Januar vergangenen Jahres abgewiesen. Dagegen richtet sich die Berufung des Klägers, die der Bayerische Verwaltungsgerichtshof "wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des Urteils" zugelassen hatte.